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KOSTEN

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Erstes Beratungsgespräch

Ein erstes Beratungsgespräch im Zivilrecht kostet eine Privatperson höchstens 190 € zzgl. 19 % Mwst. Die Höhe der Gebühr ist auch abhängig vom Arbeitsaufwand und der Schwierigkeit derAngelegenheit. Geht die Beratung dem Umfang nach über eine bloße Erstberatung hinaus, schlage ich Ihnen ein angemessenes Honorar vor, dessen Höhe sich nach Umfang und Schwierigkeit der Beratung richtet.

Im Rahmen des Beratungsgesprächs wird Ihnen erläutert, ob es Sinn macht, zunächst außergerichtlich auf Ihre Problemsituation zu reagieren; welche notwendigen oder weiteren Schritte Sie selbst vornehmen sollten oder ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat.

Sollte ich Sie in derselben Angelegenheit auch gerichtlich oder außergerichtlich vertreten, entfällt die Gebühr für die Beratung nachträglich.

Beratungshilfe

Sollten Sie sich als Privatperson eine anwaltliche Beratung (außerhalb eines Gerichtsverfahrens) nicht leisten können, können Sie bei dem für Sie zuständigen Gericht Beratungshilfe beantragen. Falls diese bewilligt werden sollte, werden die anfallenden Rechtsanwaltskosten für Sie übernommen. Es verbleibt Ihnen höchstens eine "Selbstbeteiligung" in Höhe von 10,00 €.

Außergerichtliche Vertretung

Die Kosten Ihrer Vertretung außerhalb eines Gerichtsverfahrens errechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ). Über die Höhe der in Ihrem konkreten Fall entstehenden Gebühren gebe ich Ihnen gern Auskunft. Die Auskunft ist kostenlos und unverbindlich.

Prozessführung

Auch in den Fällen, in denen ich für Sie einen Prozess führe, bestimmen sich die Gebühren nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Eine ausführliche Beratung über die bei einem Gerichtsprozess anfallenden Gesamtkosten ist eine Selbstverständlichkeit. Die Auskunft ist kostenlos und unverbindlich. In einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren zahlt grundsätzlich derjenige die anfallenden Kosten, der den Prozess verliert.

Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Anwalts- und Gerichtskosten für einen Gerichtsprozess aufzubringen, und hat Ihre Angelegenheit Aussicht auf Erfolg, kann Ihnen ein Anspruch auf Übernahme dieser Kosten durch die Staatskasse zustehen.

Ich berate Sie gern, ob es in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Bei einer Antragstellung bin ich Ihnen selbstverständlich gern behilflich.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, brauchen Sie sich über die anfallenden Kosten zumeist keine Gedanken zu machen.

Gerne nehme ich für Sie zunächst kostenlos und unverbindlich Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung auf, um zu klären, ob Ihre Versicherung in Ihrem konkreten Fall die Kosten übernimmt. Im Falle der Kostenübernahme rechne ich unmittelbar nach Abschluss Ihrer Rechtsangelegenheit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

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