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RECHTSGEBIETE

FAMILIENRECHT

Familienrecht

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es beinhalt vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit den Schwerpunkten Eheschließung, Scheidung und Unterhalt und Sorgerecht.

Beinahe jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden. Bei einer Scheidung besteht nach dem Gesetz Anwaltspflicht. Wenn die Ehe geschieden wird, wird auch der eheliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Zugewinnausgleich aufgelöst. Anfangsvermögen und Endvermögen werden angeglichen.


Im Fall der Scheidung werden auch Ansprüche auf Rente und sonstige Versorgung ausgeglichen und aufgeteilt. Instrument hierzu ist der Versorgungsausgleich. Weiter ist der Ehegattenunterhalt während der Trennungszeit oder nach der Scheidung ebenso zu regeln wie der Kindesunterhalt. Ein weiteres zentrales Thema ist häufig das Sorgerecht sowie das Umgangsrecht bezüglich der Kinder. Ich bin darauf spezialisiert, Scheidungsverfahren und andere Familiensachen zu betreuen und Ihre Interessen vor dem Familiengericht zu vertreten.

Erbrecht

Erbrecht

Wer sich dazu entschlossen hat, ein Testament zu errichten und auf diese Art und Weise für seinen Nachlass vorzusorgen, will natürlich auch, dass sein letzter Wille korrekt umgesetzt wird. Eine klare Ausdrucksweise und eindeutige Formulierungen sind hierbei von zentraler Bedeutung, denn so muss im Nachhinein nicht erst erraten werden, was der Erblasser wollte. Darüber hinaus muss man selbstverständlich auch den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausreichend Aufmerksamkeit schenken, schließlich soll das Testament nicht teilweise unwirksam werden.

Sie erhalten von mir eine umfassende Beratung, wie Sie Ihre letztwillige Verfügung individuell und nach Ihren Wünschen rechtswirksam gestalten können. Dafür stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, unter anderem:

- Testamente von Ehegatten mit oder ohne Kinder
- Testamente von Lebenspartnern ohne Eintragung
- Testamente von Patchworkfamilien (Zweitehen)
- Spezial-Testamente für behinderte Kinder
- Spezial-Testamente für überschuldete Kinder


Besteht die Sorge, dass ein Testament später nicht korrekt umgesetzt wird oder die Erben in Streit über die Auslegung des Testaments geraten könnten, empfiehlt sich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Auf diese Art und Weise kann man eine Person seines Vertrauens zum Testamentsvollstrecker bestimmen, dessen zentrale Aufgabe es ist, die Anordnungen des verstorbenen Erblassers in dessen Testament treuhänderisch in die Tat umzusetzen. Sollte es gleichwohl zu Erbstreitigkeiten kommen, erhalten Sie meine von langjähriger Erfahrung geprägte Unterstützung ebenso wie natürlich auch bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

VORSORGERECHT

Vorsorgerecht

Wer durch einen Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt Hilfe.

Ich stelle Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten der Vorsorge zur Verfügung:

Vorsorgevollmacht
Sie bestimmen eine Person Ihres Vertrauens, die alle erforderlichen Angelegenheiten für Sie erledigen und wichtige Entscheidungen für Sie treffen darf. Damit vermeiden Sie die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch das Amtsgericht. Ich empfehle auch, festzulegen, dass die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gelten soll. Der Bevollmächtigte kann dann weiterhin die erforderlichen Maßnahmen treffen, bis die Erben rechtswirksam festgestellt sind oder aber ein Testamentsvollstrecker bestellt ist. So können z.B. die Bestattungskosten bezahlt oder sonstige Zahlungsverbindlichkeiten erfüllt und der Nachlass ordnungsgemäß verwaltet werden.

Patientenverfügung
In der Patientenverfügung erklären Sie für Ärzte und Pflegepersonal verbindlich Ihren Willen, wie Sie bei schwerer Erkrankung medizinisch behandelt werden wollen - besonders bei unheilbaren Krankheiten oder wenn es um unerwünschte lebensverlängernde Maßnahmen geht. Die Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, Ihren Willen zu befolgen.

Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung äußern Sie gegenüber dem Amtsgericht Ihren Wunsch, wen Sie als Betreuer wünschen oder wen Sie auf keinen Fall als Betreuer akzeptieren, falls trotz einer vorhandenen Vorsorgevollmacht im Ausnahmefall doch eine Betreuung durch das Amtsgericht angeordnet werden sollte.

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst alle Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln, z.B. Kaufverträge, Bauverträge, Mietverträge, Reiseverträge, Werkverträge, Verträge mit Ärzten u.a. mehr. Grundlage hierfür ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

ALLGMEINES ZIVILRECHT

Mediation

Zunehmend hat sich der Wunsch verstärkt, Konflikte und Streitigkeiten nicht mehr mit teilweise langwierigen und kostspieligen Verfahren vor Gericht auszutragen, sondern meist zeitverkürzt und kostengünstiger außergerichtlich zu regeln.

Hierfür bietet sich das Verfahren der Mediation an : Die Streitparteien erhalten die Möglichkeit, mit Hilfe eines neutralen Mediators selbständig durch eigene Lösungsvorschläge ihren Konflikt in der Weise zu beenden, dass letztendlich für beide Seiten ein positives Ergebnis herauskommt, die sog. win-win-Lösung.

So kann neben der Beilegung des Streits auch erreicht werden, dass die zuvor belastete Beziehung der Konfliktparteien in Zukunft auf einer sachlichen Grundlage entspannt fortgesetzt werden kann.Die Mediation eignet sich besonders bei Konflikten im Zusammenhang mit Scheidungen, Familienzwistigkeiten, Erbauseinandersetzungen, Konflikten im Beruf.

Ich habe 2006 meine Ausbildung zum Mediator im Institut Eidos Projekt Mediation in München, einem anerkannten Ausbildungsinstitut der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) und des Europäischen Forums, absolviert.

MEDIATION
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